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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeiten jeglicher Art

 

Bilderglück Fotografie

Markus & Franzisca Nowak

82362 Weilheim

Telefon 0881 - 12 88 273

Mobil 0176 – 453 79 766

Email info@bilderglueck.net

Web www.bilderglueck.net

 

 

§ 1 Geltung / Allgemeines

 

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von den Bilderglück Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

 

(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

(4) Der Bilderglück Fotograf wird der einzige Fotograf sein, welcher an dem Hochzeitstag engagiert wird und soll Priorität haben bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit engagiert werden.

 

(5) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen
abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

(6) Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen
und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern
jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen.

 

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

 

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

 

(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

 

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

 

 

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

 

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs oder wie vereinbart über.

 

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

 

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Bilderauswahl, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden, ist ausschließlich dem Fotografen überlassen. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag der Hochzeit. Eine ungefähre Angabe zur Menge ist im Angebot angegeben und gilt nur als Richtwert nicht als Garantie. Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

 

(7) Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation auf Online-Portalen, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge/DVD einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich in schriftlicher Form widersprechen.

 

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

(9) Auf Wunsch werden dem Auftraggeber Bilder in niedriger Auflösung auf einem passwortgeschütztem Online-Portal zur Gästeansicht mit Wasserzeichen des Fotografen zur Verfügung gestellt. Der Download und die Verwendung dieser Bilder ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt, sollte dies in jeglicher Form durch Dritte (Gäste oder Familie des Auftraggebers) verletzt werden, haftet der Auftraggeber.

 

 

§ 3 Vergütung

 

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar laut Auftragsbestätigung vereinbart.

 

(2) Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail mit der Auftragsbestätigung. Zeitgleich erfolgt mit Zusendung der Gesamtrechnung die Anzahlung (25% vom Gesamtbruttobetrag). Diese wird innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Der Restbetrag wird spätestens zum Aufnahmetermin in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig (Gesamtrechnung liegt bereits vor und wird nicht erneut versendet). Eventuelle Nebenkosten werden nachträglich in Rechnung gestellt (Parkgebühren etc. siehe §4).

 

(3) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.

 

(4) Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

(5) Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

(6) Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so gilt u.g. Stornierungsstaffelung. Gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des
Fototermins nicht erstattet.

Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Rechnungserhalt der Anzahlung per email (wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht) widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 50,- Euro zzgl. Fahrtkosten (sofern Fahrtkosten angefallen sind) fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).


Für Stornierungen gilt folgende Staffelung:
Bis 6 Monate vor Buchungstermin: kostenfrei (allerdings 50,- EUR Aufwandsentschädigung s.o.)
Ab 6 Monate vor Buchungstermin: 50% des vereinbarten Honorars (Bruttobetrag)

Ab 30 Tage vor Buchungstermin: 70% des vereinbarten Honorars (Bruttobetrag)

 

(7) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

 

§ 4 Reisekosten, sonstige Nebenkosten

(1) Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu
schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet, wenn im Angebot nicht anders angegeben:
je gefahrenem km 0,50 EUR,
je Stunde Fahrzeit 30,00 EUR.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

(2) Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Eintrittskosten, Fahrtkosten mit Boot/Bergbahn etc., Porto und Verpackung sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 5 Haftung/ Gefahrübergang

 

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

 

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

 

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

 

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

 

(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der ggf. auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Im Falle, dass der Kunde dies nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und dieser erhält die volle Anzahlung zurück.

 

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. 

 

 

§ 6 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 01. Januar 2018

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